Gendersensible Sprache: Magistrat entscheidet gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 21. Januar 202221. Januar 2022 Auf Druck der SPD-CDU-FDP-Koalition hat der Bremerhavener Magistrat eine Vorlage beschlossen, die der Stadtverwaltung eine gendersensible Sprache verbietet. Die Fraktion DIE GRÜNEN PP ist fassungslos über die Borniertheit dieser Entscheidung. „Dieser Beschluss des Magistrats ist nicht verfassungskonform“, ärgert sich Doris Hoch, Fraktionsvorsitzende von DIE GRÜNEN PP. „Der Senat hat eigens eine Empfehlung herausgegeben, mit der die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Pluralität der Geschlechter in praktisches Verwaltungshandeln in Bremerhaven und Bremen eingebracht werden soll. Dies soll nun in Bremerhaven nicht gelten. Damit wird Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Identität bei uns quasi zur Staatsräson. Denn eine gendersensible Sprache, die diesen Namen auch verdient, ist nun laut Magistratsbeschluss „nicht mehr zulässig“. Hinter diesem an sich schon empörenden Zustand verbirgt sich ein weiterer Skandal: Die politische Maßlosigkeit der Koalition, die sich mit rechtswidrigen Forderungen in die Arbeit der Verwaltung einmischt. Und ein schwacher Magistrat, der vor den ebenso reaktionären wie übergriffigen Fraktionsvorsitzenden zu Kreuze kriecht. Das ist beschämend.“ Julia Stephan-Titze kritisiert als Sprecherin für Frauen-, Queer- und Gleichstellungspolitik der Fraktion DIE GRÜNEN PP die geradezu steinzeitliche Haltung von Koalition und Magistrat in geschlechterpolitischen Fragen: „Es gibt so viele Bereiche, in denen Bremerhaven dem gesetzlichen Anspruch der Gleichheit aller Geschlechter hinterherhinkt. Offensichtlich handelt es sich dabei um gewollte Ungleichheiten, die SPD, CDU und FDP politisch zementieren, anstatt sie zu bekämpfen. Es ist schon peinlich, wie einige Personen in unserer Kommunalpolitik eine breite Debatte über geschlechtliche Diversität und Selbstbestimmung ignorieren. Menschen sind nicht nur männlich oder weiblich. Und alle Menschen unserer Gesellschaft haben ein Recht darauf, sich angesprochen und anerkannt zu fühlen – auch von der Bremerhavener Stadtverwaltung. Doch genau das verhindert dieser unsägliche Magistratsbeschluss, der umgehend korrigiert werden muss“, schließt Stephan-Titze.