GHBV – gut für die Zukunft aufstellen

Der sich seit längerer Zeit verschärfende Wettbewerb zwischen den Hafen­standorten an der Nordsee und die akuten Auswirkungen der Corona-Krise haben am Hafenstandort Bremerhaven ihre Spuren hinterlassen.  Das hat Folgen für die konkrete Situation der Beschäftigten in der Hafenwirtschaft. Die Meldung von der fehlgeschlagenen Neuaufstellung des GHBV löste im November 2020 Schockwellen aus. Das zwischen der Gewerkschaft ver.di und der Arbeitgeberseite ausgehandelte Zukunftskonzept zur Sanierung des seit Jahren angeschlagenen Vereins war gescheitert. Der GHBV musste einen Insolvenzantrag stellen.

Die Beschäftigten des GHBV befinden sich nicht erst seit diesen Ereignissen in einer schwer überschaubaren Lage. Innerhalb der Arbeitnehmerschaft im Hafen agieren sie neben den Stammbelegschaften der Terminalbetreiber und den Beschäftigten anderer Personaldienstleister.

Im Kern geht es in dem Konflikt um die Zukunft des GHBV, um eine Neuverhandlung der Frage, zu welchen personellen Kosten und tariflichen Bedingungen das Umschlaggeschehen bearbeitet werden soll. Der GHBV, gegründet von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, war über Jahr­zehnte ein gutes Konzept mit tariflichen und arbeitsrechtlichen Standards, von denen Arbeitgeber und Hafenarbeiterinnen sowie Hafenarbeiter glei­chermaßen profitiert haben. Insbesondere durch den massiven Preiskampf zwischen den Hafenstandorten, aber auch durch die Zunahme von Leiharbeit bei den Hafenbetrieben wird diese Position seit einiger Zeit angegriffen. Die Verschlechterung der ökonomischen Situation im Hafen durch die Pandemie und die finanzielle Notlage des GHBV muss daher als Zuspitzung schon länger existierender Probleme betrachtet werden.

Ver.di hat im vergangenen Frühjahr unter diesen schwierigen Umständen und der angespannten wirtschaftlichen Situation des GHBV einem Zukunfts­konzeptes zugestimmt, das zumindest befristet tarifliche Standards einschränkte und neue Grundlagen für den GHBV schuf. Wir teilen die Auffassung, dass dieser Weg unvermeidlich war.

Der Fortbestand des GHBV ist kein Selbstzweck. Vielmehr muss verhindert werden, dass sich die Konkurrenz zwischen den verschiedenen Belegschaften (Stammbelegschaft und Leiharbeitende) auf immer weiter sinkendem Lohn-Niveau fortsetzt und Tendenzen zur Dequalifizierung von Arbeit im Hafen weiter zunehmen. Es ist von daher von großer Bedeu­tung, dass der GHBV auch nach der Neuausrichtung im Rahmen des Insolvenzverfahrens seine herausragende systemische Stellung im Hafen verteidigen kann.

Was ist Grundvoraussetzung dafür?

  • Der GHBV ist grundsätzlich, auch beim Auftreten von Spitzenlasten, erster und einziger Ansprechpartner im Hafen. Wenn anfallende Aufträge in der Hafenwirtschaft nicht bewältigt werden können, ist der Einsatz von Arbeitskräften sonstiger Personaldienstleister nur mit Zustimmung des GHBV erlaubt und wird durch diesen organisiert. Dieses Prioritätsrecht ist unverzichtbar.
  • Als Mehrheitsaktionär bei der BLG muss sich der Senat aktiv dafür einsetzen, dass der Einsatz von Leiharbeit in allen Bereichen minimiert wird. Über der Entwicklung der Leiharbeit bei der BLG ist dem Hafen­ausschuss jährlich Bericht zu erstatten.
  • Die zukünftige Finanzstruktur des GHBV muss auskömmlich und transparent gestaltet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Umlage der Hafeneinzelbetriebe erhöht werden. Hierzu getroffene Vereinbarungen sind regelmäßig durch externe Sachverständige auf Einhaltung zu überprüfen.
  • Weiterhin muss der GHBV eine Instanz zur Sicherung der Qualität von Hafenarbeit bleiben. Es ist für den Hafenstandort Bremerhaven von herausragender Bedeutung, dass die Beschäftigten des GHBV Möglich­keiten zur Qualifizierung und des beruflichen Aufstieges erhalten. Das ist auch wesentlich, um unvermeidlich kommende Prozesse der Automatisierung und ihre Wirkung auf die Beschäftigung im Hafen aktiv im Sinne der Belegschaft zu begleiten.

Wir stehen zum GHBV und seinen Mitarbeiterinnen und Mitar­beitern. Wir schätzen seine Bedeutung für soziale, arbeitsrechtliche und tarifliche Standards in einer Hafenwirtschaft, die derzeit massiven Um­wälzungen ausgesetzt ist. Der Hafenstandort Bremerhaven wird seine Leistungen nur auf gewohnt hohem Niveau erbringen können, wenn der GHBV in der Organisation der Hafenarbeit in Zukunft die zentrale Rolle spielt.