Klarstellung: Stadtrat Ralf R. Heinrich ist rechtlich einwandfrei gewählt

Die Nordsee-Zeitung berichtet am 10.9.2024 über ein Schiedsgerichtsverfahren im Bremerhavener Kreisverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dabei wird unter anderem suggeriert, die Wahlen des ehrenamtlichen Stadtrats Ralf Rüdiger Heinrich sowie der Deputierten Sarah Ackermann müssten möglicherweise nochmals überprüft werden. Dazu stellt Claudius Kaminiarz, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN + P klar:

„Es ist falsch, wenn durch die Berichterstattung der Eindruck entsteht, Herr Heinrich und Frau Ackermann seien nicht rechtmäßig in ihre Ämter gewählt worden. Dass Herr Soares gerne mit derartigen vagen Unterstellungen arbeitet, ist sehr bedauerlich. Die Wahl ehrenamtlicher Stadträt:innen ist eindeutig in der Bremerhavener Stadtverfassung (§ 47, Abs. 2) geregelt. Gewählt werden sie von der Stadtverordnetenversammlung. Das Vorschlagrechts für diese Wahl liegt bei den jeweiligen Stadtverordnetenfraktionen. Einen entsprechenden Beschluss hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 27. Juni 2023 einstimmig getroffen. Ein entsprechendes Verfahren lag der Wahl von Frau Ackermann in der Bremischen Bürgerschaft zugrunde. Der Respekt vor dem ehrenamtlichen Engagement von Herrn Heinrich und Frau Ackermann für die Stadt Bremerhaven bzw. das Land Bremen erfordert diese Klarstellung. Ihre Arbeit darf nicht durch zweideutige Formulierung öffentlich delegitimiert werden.“

Wiebke Peters, Sprecherin des Grünen Kreisverbandes, ergänzt: „Viele der im Urteil kritisierten Vorgehensweisen hat unser Vorstand schon längst korrigiert, und zwar lange bevor das Schiedsgericht verhandelt hat. Bei den Umlaufbeschlüssen handelte es sich überwiegend um Pressemitteilungen, Sharepics für Social Media oder kleine Ausgaben wie etwa für Putzmittel oder Blumen. Solche Beschlüsse fallen im Alltagsgeschäft oft mehrmals pro Woche an. Es ist bedauerlich, dass Menschen, die sich ehrenamtlich in ihrer Freizeit dafür einsetzen, eine demokratische Partei am Laufen zu halten, öffentlich so an den Pranger gestellt werden, weil sie unwissentlich formelle Fehler gemacht haben.“

Für Rückfragen: Claudius Kaminiarz, 0179 7312466, Wiebke Peters, 0160 92447115

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