Grüne + P begrüßen erhöhtes Bargeldkontingent für Asylsuchende

Am Donnerstag hat sich der Bremer Senat auf der Ministerpräsident*innen-Konferenz für
mehr gesellschaftliche Teilhabe von Asylsuchenden eingesetzt. Neben Thüringen und
Rheinland-Pfalz hat sich Bremen dafür ausgesprochen, dass Asylsuchende von ihren
monatlichen Leistungen mehr als 50,- € in bar erhalten können. Nun hat der Senat
beschlossen, diese Grenze bei 120,- € zu ziehen. Die Bremerhavener Stadtverordnetenfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN + P begrüßt diese Entscheidung nachdrücklich.


„Das ist eine vernünftige Entscheidung des Senats, die die Lebensbedingungen der
Asylsuchenden beachtet“, sagt Claudius Kaminiarz, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN + P. „In Deutschland wird immer noch sehr viel bar gezahlt: Auf Wochenoder Flohmärkten, eBay-Kleinanzeigen, in Gebrauchtwaren-Geschäften oder kleinen
Läden um die Ecke. Auch der Kauf von Kinderklamotten für wenig Geld von Bekannten
funktioniert in bar. Wer dagegen auf Kartenzahlung angewiesen ist, muss dorthin
ausweichen, wo die Preise meist deutlich höher sind. Asylsuchende haben aber wenig
Geld: Alleinstehende maximal 204,- € im Monat, wenn sie in Gemeinschaftsunterkünften
leben. Kinder und Jugendliche gut 130,- €. Das ist die Realität. Darum ist es sinnvoll, dass
sie Bargeld bekommen, um sparsam einkaufen zu können.“

Elena Schiller, Vertreterin ihrer Fraktion im Bremerhavener Migrationsrat, kritisiert zudem
die Reaktionen von Oberbürgermeister Melf Grantz und Sozialdezernent Martin Günthner
auf die Senatsentscheidung: „Dass Asylsuchende im Land Bremen bis zu 120,- € bar
abheben dürfen, ist aus unserer Sicht zwar noch nicht genug, aber ein deutlicher Schritt
in die richtige Richtung. Umso ärgerlicher sind die Aussagen von Herrn Grantz und Herrn
Günthner, die von „Insellösungen“ und „negativen Auswirkungen für Bremerhaven“ reden
und so unterstellen, Asylsuchende würden jetzt nach Bremerhaven gelockt. Das stimmt
nicht. Es ist unredlich und populistisch, das Vorurteil zu schüren, dass höhere
Bargeldbeträge im Bundesland Bremen an der Verteilung von Asylsuchenden auf die
Bundesländer etwas ändern würden. Es gibt keinen sachlichen Grund, die Auszahlung
von Bargeld auf 50,- € zu begrenzen. Das ist eine reine Drangsalierung der Asylsuchenden
und erschwert ihre Integration und gesellschaftliche Teilhabe. Wenn in Bremerhaven eine
Bezahlkarte eingeführt wird, muss sie es ermöglichen, Bargeld abzuheben, online einzukaufen und auch Geld zu überweisen, damit Asylsuchende zum Beispiel
Handyverträge abschließen können“, schließt Schiller.


Für Rückfragen.
Claudius Kaminiarz, 0179 7312466
Elena Schiller, 0176 47651207

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