Grüne + P begrüßen erhöhtes Bargeldkontingent für Asylsuchende 26. Juni 2024 Am Donnerstag hat sich der Bremer Senat auf der Ministerpräsident*innen-Konferenz fürmehr gesellschaftliche Teilhabe von Asylsuchenden eingesetzt. Neben Thüringen undRheinland-Pfalz hat sich Bremen dafür ausgesprochen, dass Asylsuchende von ihrenmonatlichen Leistungen mehr als 50,- € in bar erhalten können. Nun hat der Senatbeschlossen, diese Grenze bei 120,- € zu ziehen. Die Bremerhavener Stadtverordnetenfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN + P begrüßt diese Entscheidung nachdrücklich. „Das ist eine vernünftige Entscheidung des Senats, die die Lebensbedingungen derAsylsuchenden beachtet“, sagt Claudius Kaminiarz, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN + P. „In Deutschland wird immer noch sehr viel bar gezahlt: Auf Wochenoder Flohmärkten, eBay-Kleinanzeigen, in Gebrauchtwaren-Geschäften oder kleinenLäden um die Ecke. Auch der Kauf von Kinderklamotten für wenig Geld von Bekanntenfunktioniert in bar. Wer dagegen auf Kartenzahlung angewiesen ist, muss dorthinausweichen, wo die Preise meist deutlich höher sind. Asylsuchende haben aber wenigGeld: Alleinstehende maximal 204,- € im Monat, wenn sie in Gemeinschaftsunterkünftenleben. Kinder und Jugendliche gut 130,- €. Das ist die Realität. Darum ist es sinnvoll, dasssie Bargeld bekommen, um sparsam einkaufen zu können.“ Elena Schiller, Vertreterin ihrer Fraktion im Bremerhavener Migrationsrat, kritisiert zudemdie Reaktionen von Oberbürgermeister Melf Grantz und Sozialdezernent Martin Günthnerauf die Senatsentscheidung: „Dass Asylsuchende im Land Bremen bis zu 120,- € barabheben dürfen, ist aus unserer Sicht zwar noch nicht genug, aber ein deutlicher Schrittin die richtige Richtung. Umso ärgerlicher sind die Aussagen von Herrn Grantz und HerrnGünthner, die von „Insellösungen“ und „negativen Auswirkungen für Bremerhaven“ redenund so unterstellen, Asylsuchende würden jetzt nach Bremerhaven gelockt. Das stimmtnicht. Es ist unredlich und populistisch, das Vorurteil zu schüren, dass höhereBargeldbeträge im Bundesland Bremen an der Verteilung von Asylsuchenden auf dieBundesländer etwas ändern würden. Es gibt keinen sachlichen Grund, die Auszahlungvon Bargeld auf 50,- € zu begrenzen. Das ist eine reine Drangsalierung der Asylsuchendenund erschwert ihre Integration und gesellschaftliche Teilhabe. Wenn in Bremerhaven eineBezahlkarte eingeführt wird, muss sie es ermöglichen, Bargeld abzuheben, online einzukaufen und auch Geld zu überweisen, damit Asylsuchende zum BeispielHandyverträge abschließen können“, schließt Schiller. Für Rückfragen.Claudius Kaminiarz, 0179 7312466Elena Schiller, 0176 47651207