25.09.2015
Grüne fordern vom Oberbürgermeister: Einsicht oder Rücktritt
Eine Abteilungsleiterin der Bremerhavener Stadtverwaltung hält sich an die Vorgaben der Antikorruptionsrichtlinie und zeigt an, dass sich zwei ihrer Mitarbeiter möglicherweise gesetzeswidrig verhalten haben. Daraufhin wird sie gegen ihren Willen versetzt. Ihre Mitarbeiter bleiben dagegen an ihrem Arbeitsplatz. Verantwortlich hierfür ist Melf Grantz, der zudem an der Versetzung der Abteilungsleiterin festhalten will, obwohl ein Urteil des Bremer Verwaltungsgerichts dieses Vorgehen in aller Deutlichkeit rügt. „Das Verhalten von Herrn Grantz ist beschämend“, sagt Doris Hoch, Vorsitzende der Grünen Stadtverordnetenfraktion in Bremerhaven. „Mit seiner Entscheidung, dieses Verfahren in die nächste Instanz zu treiben, sendet der Oberbürgermeister ein schlechtes Signal an alle Beschäftigten des Magistrats: Wer sich an die Antikorruptionsrichtlinie hält, muss damit rechnen, Repressionen am Arbeitsplatz ausgesetzt zu werden. Wer wegschaut, sich duckt oder ein Auge zudrückt kann in Ruhe weiterarbeiten. Was wir hier in den letzten Wochen an personalpolitischen Entscheidungen des Magistratserlebt haben, beschädigt inzwischen den Ruf unserer Stadt“, ärgert sich Hoch.
Die Grünen weisen zudem darauf hin, dass das mögliche Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht durch die Haltung des Oberbürgermeisters eine gewisse politische Brisanz erhält. „Herr Grantz hätte nach dem Verwaltungsgerichtsurteil einen Fehler einräumen und Besserung in der Korruptionsprävention geloben können“, so Hoch weiter. „Genau das Gegenteil hat er getan. Er legt der nächsten Instanz seine krude Rechtsauffassung zur Entscheidung vor. Sollte der Oberbürgermeister, der immerhin ein ausgebildeter Jurist ist, beim Oberverwaltungsgericht erneut eindeutig unterliegen, steht nicht mehr eine Abteilungsleiterin zur Disposition, sondern Herr Grantz selbst. Dann sollte er Konsequenzen ziehen, um unsere Stadt nicht der Lächerlichkeit preiszugeben“, so Doris Hoch abschließend.
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